1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) werden herausgegeben von der KH Turizem d.o.o., Lačaves 57B, 2276 Kog, Slowenien, Registernummer 7550626000, Steuernummer 53749090, USt-IdNr. SI53749090, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Ptuj unter der Eintragungsnr. Srg 2026/24773, Stammkapital 7.500,00 EUR (nachfolgend: Veranstalter oder Kog Hills).
1.2 Die AGB regeln das Verhältnis zwischen dem Veranstalter und dem Auftraggeber bei der Beauftragung, Vorbereitung und Durchführung von Geschäftsveranstaltungen unter der Marke Kog Hills.
1.3 Die AGB sind Bestandteil des Rahmenvertrags und jeder einzelnen Terminbestätigung und ergänzen die zwischen den Parteien getroffenen besonderen Vereinbarungen (Art. 120 Abs. 1 des slowenischen Obligationengesetzbuchs, Obligacijski zakonik, nachfolgend: OZ). Weichen die AGB und eine einzelne schriftliche Vereinbarung voneinander ab, so gilt die einzelne Vereinbarung (Art. 120 Abs. 4 OZ).
1.4 Die AGB sind unter kog-hills.si veröffentlicht und dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zugänglich.
2. Auftraggeber
2.1 Auftraggeber kann ausschließlich eine juristische Person oder ein Einzelunternehmer sein, der die Leistung für Zwecke seiner gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit bezieht.
2.2 Der Veranstalter schließt keine Verträge mit Verbrauchern und führt keine Programme für natürliche Personen durch, die nicht im Rahmen einer Erwerbstätigkeit handeln. Anfragen von Privatpersonen werden abgelehnt, auch wenn sie über das Formular auf der Website eingehen.
2.3 Mit Abschluss des Rahmenvertrags bestätigt der Auftraggeber, dass er die Leistung zu den in Ziffer 2.1 genannten Zwecken bezieht und dass die Teilnehmer die Veranstaltung im Rahmen seiner Tätigkeit besuchen.
3. Rahmenvertrag und Abschluss von Einzelverträgen
3.1 Programme werden ausschließlich auf Grundlage eines schriftlichen Rahmenvertrags zwischen dem Veranstalter und dem Auftraggeber über die Organisation von Geschäftsveranstaltungen und damit verbundenen Geschäftsreisen beauftragt. Der Rahmenvertrag wird vor der ersten Durchführung geschlossen.
3.2 Ablauf der Beauftragung: Anfrage des Auftraggebers → schriftlicher Programmvorschlag und Angebot des Veranstalters → Rahmenvertrag → schriftliche Terminbestätigung → Durchführung.
3.3 Ein Angebot des Veranstalters bindet diesen 14 Tage ab Ausstellung, sofern im Angebot nichts anderes bestimmt ist (Art. 26 OZ).
3.4 Angaben, Programmbeschreibungen und Preisspannen auf der Website sind eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage und kein Angebot (Art. 22 Abs. 3 OZ). Das Absenden des Formulars begründet keinen Vertrag, bindet den Veranstalter nicht und sichert keinen Termin.
3.5 Online-Zahlung, Kalenderbuchung und automatische Terminbestätigung stehen nicht zur Verfügung.
3.6 Der Vertrag über die einzelne Veranstaltung kommt mit beiderseitiger schriftlicher Bestätigung von Termin, Programm und Preis zustande.
4. Inhalt der Leistung
4.1 Der Inhalt der einzelnen Veranstaltung ergibt sich aus dem bestätigten Programm, das Anlage zur Terminbestätigung ist.
4.2 Die Beförderung der Teilnehmer zwischen den Programmpunkten erfolgt durch Fahrer des Veranstalters in Fahrzeugen des Veranstalters. Die Teilnehmer führen die Fahrzeuge des Veranstalters in keinem Fall selbst.
4.3 Die Fahrten führen über öffentliche Straßen, Panoramawege und Weinstraßen, die entsprechend den Straßenverkehrsvorschriften genutzt werden. Der Veranstalter führt keine Fahrten abseits öffentlicher Straßen durch.
4.4 Küche, Verkostungen, Musik und ähnliche Inhalte werden von externen lokalen Anbietern erbracht. Der Veranstalter betreibt kein Gastronomiegewerbe.
4.5 Der Veranstalter darf einzelne Programmteile aus Gründen des Wetters, der Sicherheit, des Straßenzustands oder der Nichtverfügbarkeit eines Anbieters durch gleichwertige ersetzen und informiert den Auftraggeber hierüber unverzüglich. Eine Änderung, die Wesen und Wert des Programms nicht berührt, begründet keinen Anspruch auf Preisminderung.
5. Preise und Zahlung
5.1 Die Preise verstehen sich in EUR. Für die einzelne Veranstaltung gilt der Preis aus dem bestätigten Angebot.
5.2 Der im Angebot und in der Terminbestätigung genannte Preis ist ein Nettopreis ohne MwSt. Dem Preis wird die MwSt. zum geltenden Satz nach dem slowenischen Mehrwertsteuergesetz (ZDDV-1) hinzugerechnet. Der vereinbarte Preis gilt als Steuerbemessungsgrundlage (Art. 36 Abs. 1 ZDDV-1).
5.3 Die Pflicht zur Berechnung der MwSt. entsteht mit Erbringung der Leistung bzw. mit Eingang der Zahlung, sofern diese früher eingeht (Art. 33 Abs. 1 und 5 ZDDV-1). Bei Teilzahlungen wird jede Zahlung gesondert beurteilt.
5.4 Hat der Auftraggeber seinen Sitz außerhalb der Republik Slowenien, werden der Ort der Besteuerung und die Pflicht zur Berechnung der MwSt. nach ZDDV-1 bestimmt und im Angebot ausgewiesen. Der Auftraggeber teilt dem Veranstalter vor Angebotserstellung seine USt-IdNr. mit, sofern vorhanden.
5.5 Die Zahlung erfolgt auf Grundlage einer Vorausrechnung: 50 % bei Terminbestätigung und der Restbetrag spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung, ausschließlich per Überweisung auf das Konto des Veranstalters. Barzahlung ist nicht vorgesehen.
5.6 Bei Zahlungsverzug fallen gesetzliche Verzugszinsen an (Art. 378 OZ).
5.7 Der Preis umfasst nicht die Leistungen nach Ziffer 6 dieser AGB, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
6. Unterkunft und weitere Fremdleistungen
6.1 Die Unterkunft ist nicht Bestandteil des Programms und nicht Bestandteil des Veranstaltungspreises.
6.2 Auf Wunsch des Auftraggebers reserviert und bezahlt der Veranstalter die Unterkunft und weitere Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers, auf Grundlage einer Vollmacht, die der Auftraggeber im Rahmenvertrag oder in der einzelnen Terminbestätigung erteilt (Art. 69, 70 und 74 OZ). Die Vollmacht umfasst nur die in der Terminbestätigung genannten Geschäfte (Art. 76 Abs. 1 OZ).
6.3 Der Vertrag über die Fremdleistung kommt zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Anbieter zustande. Der Anbieter stellt die Rechnung unmittelbar dem Auftraggeber aus.
6.4 Der Veranstalter haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns bei der Auswahl des Anbieters und bei der Ausführung des Auftrags (Art. 768 Abs. 1 OZ). Für die Erfüllung der Verpflichtungen des Anbieters gegenüber dem Auftraggeber haftet der Veranstalter nicht.
6.5 Der Auftraggeber erstattet dem Veranstalter die zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Aufwendungen und übernimmt die vom Veranstalter eingegangenen Verbindlichkeiten (Art. 776 OZ). Der Veranstalter kann vor Ausführung des Auftrags einen Vorschuss verlangen (Art. 775 OZ).
6.6 Der Veranstalter legt dem Auftraggeber über den ausgeführten Auftrag Rechnung mit Nachweisen (Art. 771 OZ).
7. Pflichten des Auftraggebers und der Teilnehmer
7.1 Spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung teilt der Auftraggeber die Teilnehmerzahl, die Teilnehmerliste sowie die bei der Veranstaltung anwesende Kontaktperson mit.
7.2 Der Auftraggeber unterrichtet die Teilnehmer vor der Veranstaltung über die Sicherheitsanweisungen des Veranstalters und über die sie betreffenden Teile dieser AGB.
7.3 Der Auftraggeber teilt dem Veranstalter Einschränkungen der Teilnehmer mit, die für die sichere Durchführung des Programms erheblich sind, soweit die Teilnehmer sie ihm mitgeteilt haben.
7.4 Der Auftraggeber haftet für das Verhalten der Teilnehmer sowie für Schäden, die diese an Fahrzeugen und Ausrüstung des Veranstalters oder am Eigentum Dritter verursachen.
7.5 Ein Teilnehmer, der den Anweisungen des Fahrers oder der Veranstaltungsleitung nicht folgt oder sich in einem die Sicherheit gefährdenden Zustand befindet, kann von der weiteren Fahrt ausgeschlossen werden. Der Ausschluss begründet keinen Anspruch auf Preisminderung.
7.6 Aktivitäten mit erhöhtem Risiko werden vor dem ersten Alkoholgenuss durchgeführt. Die Reihenfolge ist Bestandteil des bestätigten Programms.
8. Stornierung und Terminverlegung
8.1 Eine Stornierung durch den Auftraggeber bedarf der Schriftform. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs beim Veranstalter.
8.2 Die Stornokosten betragen: mehr als 30 Tage vor der Veranstaltung 20 % des Preises; von 30 bis 15 Tagen vor der Veranstaltung 50 %; von 14 bis 7 Tagen vor der Veranstaltung 75 %; weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung 100 % des Preises.
8.3 Kosten für Fremdleistungen, die der Veranstalter im Namen und für Rechnung des Auftraggebers bereits beauftragt hat, werden nach den Bedingungen des jeweiligen Anbieters abgerechnet und sind von der Staffel nach Ziffer 8.2 nicht erfasst.
8.4 Der Auftraggeber kann den Termin einmal kostenfrei verlegen, wenn er dies mindestens 21 Tage vor der Veranstaltung verlangt und ein Ersatztermin verfügbar ist.
8.5 Der Veranstalter darf die Veranstaltung aus den in Ziffer 10 genannten Gründen verlegen oder absagen. In diesem Fall bietet er einen Ersatztermin an oder erstattet erhaltene Zahlungen innerhalb von 8 Tagen. Eine weitergehende Schadensersatzhaftung des Veranstalters ist im Rahmen der Ziffer 9 begrenzt.
9. Haftung
9.1 Der Veranstalter haftet nach den allgemeinen Regeln des Schuldrechts.
9.2 Die Haftung des Veranstalters für leichte Fahrlässigkeit ist auf die Höhe des Preises der einzelnen Veranstaltung begrenzt (Art. 242 Abs. 3 OZ). Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit wird weder ausgeschlossen noch begrenzt (Art. 242 Abs. 1 und 4 OZ).
9.3 Für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn des Auftraggebers haftet der Veranstalter nicht, außer in den im letzten Satz der Ziffer 9.2 genannten Fällen.
9.4 Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer haftet der Veranstalter nicht, es sei denn, er hat sie ausdrücklich in Verwahrung genommen.
9.5 Für die Fahrzeuge des Veranstalters besteht eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Angaben zum Umfang des Versicherungsschutzes stehen dem Auftraggeber auf Anfrage zur Verfügung.
10. Umstände außerhalb des Einflussbereichs der Parteien
10.1 Eine Partei haftet nicht für Nichterfüllung oder Verzug, wenn sie nachweist, dass diese Folge von nach Vertragsschluss eingetretenen Umständen waren, die sie weder verhindern noch beseitigen noch ihnen ausweichen konnte (Art. 240 OZ).
10.2 Als solche Umstände gelten insbesondere Witterungsverhältnisse, die eine sichere Durchführung der Fahrten unmöglich machen, Straßensperren und Straßenschäden, der Ausfall eines Anbieters sowie Maßnahmen der zuständigen Behörden.
11. Schutz personenbezogener Daten
11.1 Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der unter kog-hills.si veröffentlichten Datenschutzerklärung sowie gemäß dem slowenischen Datenschutzgesetz (ZVOP-2) und der Datenschutz-Grundverordnung.
11.2 Der Auftraggeber gewährleistet, dass er zur Übermittlung der personenbezogenen Daten der Teilnehmer an den Veranstalter berechtigt ist und die Teilnehmer hierüber informiert hat.
11.3 Fotografieren und Filmen bei der Veranstaltung erfolgen nur, soweit dies im Programm vereinbart ist. Ein Teilnehmer kann jederzeit erklären, dass er nicht aufgenommen werden möchte. Die Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Personen erkennbar sind, ist nur mit deren Einwilligung zulässig.
12. Vertraulichkeit
12.1 Die Parteien behandeln Angaben zu Inhalt und Preis der Veranstaltung, die Teilnehmerliste sowie im Zusammenhang mit der Durchführung erlangte Geschäftsdaten vertraulich.
12.2 Die Veröffentlichung des Namens des Auftraggebers als Referenz ist nur mit dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig.
13. Mängelrüge, anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1 Der Auftraggeber rügt Mängel der Durchführung schriftlich an info@kog-hills.si spätestens innerhalb von 8 Tagen nach der Veranstaltung.
13.2 Auf den Vertrag findet das Recht der Republik Slowenien Anwendung.
13.3 Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Ptuj.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Der Veranstalter kann die AGB ändern. Für die einzelne Veranstaltung gelten die am Tag der Terminbestätigung gültigen AGB.
14.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
14.3 Diese AGB gelten ab 28.7.2026. Version 1.0.